Die Aufgaben ergeben sich aus dem Kita-Gesetz Rheinland-Pfalz sowie aus der Elternausschuss-Verordnung Rheinland-Pfalz. Zusammengefasst lässt sich sagen: 

  • Der Elternausschuss hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kita zu fördern.
  • Der Elternausschuss berät den Träger und die Leitung in allen wesentlichen Fragen der Arbeit in der Kita und kann Anregungen zur Gestaltung und Organisation geben.

Wichtig ist insbesondere, dass der Elternausschuss vor wesentlichen Entscheidungen anzuhören ist. Das Anhörungsrecht besteht ausdrücklich in folgenden Bereichen:

  1. Grundsätze über die Aufnahme von Kindern,
  2. Öffnungs- und Ferienzeiten,
  3. Inhalte und Formen der Erziehungsarbeit, insbesondere bei der Einführung neuer pädagogischer Programme,
  4. bauliche Veränderungen und sonstige, die Ausstattung der Kita betreffende Maßnahmen,
  5. Gruppengröße und Personalschlüssel.

Diese Aufzählung ist aber nicht abschließend. Letztlich sind alle Angelegenheiten wesentlich, die über den Einzelfall hinausgehen, also eine Vielzahl von Kindern betreffen oder wiederkehrend vorkommen. 

Als Elternausschuss sind wir nicht zuständig für Personalangelegenheiten sowie Fragen, die nur ein einzelnes Kind betreffen.

Speiseplan des DRK

Hier können Sie den aktuellen Speiseplan der KiTa Roßberg Nierstein einsehen. Wir werden beliefert vom DRK-Ortsverein Nierstein-Oppenheim und haben den Speiseplan Apetito.

zum Speiseplan auf den Seiten des DRK